Private Kfz-Nutzung

Die Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung wird auch durch die Förderung der Elektromobilität immer komplexer und es kann sich lohnen vor dem Kauf eines Pkw eine steuerliche Vergleichsberechnung zu machen.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Kleiner 10% betriebliche Nutzung à zwingend Privat-Pkw und Einlage der gefahrenen km mit 30 Cent bzw. den höheren tatsächlichen Kosten
  • 10% – 50% betriebliche Nutzung à Wahlrecht privat oder betrieblich, bei privat wie oben, bei betrieblich:
    • Anteiliger Abzug der betrieblichen Kosten auf Basis einer sachgerechten Schätzung (Fahrtenbuch über 3 Monate)
    • Fahrtenbuch
  • Über 50% betriebliche Nutzung à zwingend betrieblicher Pkw
    • 1%-Regelung max. Kostendeckelung, alle Kosten werden privat gebucht
    • Fahrtenbuch

Im Zuge der Abschlussarbeiten machen wir soweit uns die Daten vorliegen jeweils eine Vergleichsberechnung. Aus rein steuerlicher Sicht ergeben sich folgende Empfehlungen:

  • Durch die Begünstigung von Elektrofahrzeugen, bei denen ggf. nur 0,25% des BLP als Privatentnahme angesetzt werden sind diese steuerlich sehr attraktiv
  • Luxus-Gebrauchtwagen, die mit hohen Nachlässen erworben werden sind wegen der 1%-Regelung steuerlich extrem teuer, zumal die Finanzämter über Schwacke und die Fahrgestellnummer der Kfz-Steuer Zugriff auf den exakten Listenpreis haben
  • Oftmals ist die 1%-Regelung für eine 60% betriebliche Nutzung ungünstiger, als eine Schätzung von 60% privater Nutzung mit Ansatz von 40% der Gesamtkosten

Für detaillierte Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Steuerberaterin
Diana Amann

Diana Amann wusste mit 15: Ich werde Steuerberaterin! Zehn Jahre später, 2009, war sie die jüngste Steuerberaterin in Baden-Württemberg. Das Studium an der Hochschule für Steuer- und Prüfungswesen zog sie straff durch: „Ich wollte den Titel so schnell wie möglich haben.“

Bilanzoptimierung, Betriebsprüfungen, vorweggenommene Erbfolge: Dafür war sie zuständig bei Ernst & Young in Stuttgart. Und stach unter mehreren hundert Kollegen heraus mit ihrer lebensfrohen Art. Charakteristisch für Diana Amann ist ihr munteres Wesen, inoffizieller Titel: die fröhliche Steuerberaterin.

Wer so gut mit Leuten kann, muss raus zu den Leuten. „In Stuttgart hatte ich kaum direkten Kundenkontakt. Das Lob kam vom Chef, nicht vom Mandanten.“ 2010 stieg sie in der Kanzlei Ihres Vaters, Paul Amann, ein. Seit 2014 führt sie gemeinsam mit Ihrem Mann die AUT Haigerloch.

Offenheit, eine unkomplizierte Art, das sind Diana Amanns Stärke im Umgang mit Mandanten. „Ich bin gut im Erklären. Und: Was Steuern angeht, gibt es keine dummen Fragen – fragen Sie einfach!“ Als Beraterin hat sie sich zuletzt in das Thema Erbschaftssteuer eingearbeitet.

Diana Amann mag Klassik und Tanz, spielt Klavier, wandert gerne – und zieht als Mutter von drei Kindern das Land der Stadt vor. Weil man die Kinder vor der Haustür springen lassen kann.

Das sagt Diana Amann über ihren Mann:
Markus findet immer eine Lösung – bei fachlichen Fragen, bei Problemen mit der IT. Außerdem ist er gut beim Um-die-Ecke-Denken.

Vier Fragen an Diana Amann:

Was können Sie in Ihrem Beruf besonders gut?

Zuhören. Vertrauen schaffen. Herausfinden, was der Kunde wünscht. Ich arbeite gerne mit Menschen.

Sie und Ihr Mann hatten beide einen tollen Job bei Ernst & Young in Stuttgart. Warum sind Sie zurück in die Region?

Wir haben zwei Herzenswünsche miteinander verbunden: Wir wollten eine Familie gründen und uns selbstständig machen. Hat geklappt. (lacht)

Zahlen sind Zahlen. Oder macht eine Steuerberaterin doch etwas anders als ein Steuerberater?

Fachlich sicher nicht. Ich denke, dass es für manche Mandantinnen und Mandanten leichter ist, wenn beim Beratungsgespräch auf der anderen Seite auch eine Frau mit am Tisch sitzt. Ich signalisiere schon, dass man mich in Steuersachen alles fragen kann.

Worüber lachen Sie, Frau Amann?
Witze, bei denen man um die Ecke denken muss. Was ist gelb und kann nicht schwimmen?– Wenn Sie nicht selbst auf die Antwort kommen, fragen Sie mich gerne.