Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 wurde für Steuerberater um 3 Monate bis zum 31.5.22 verlängert.
Für 2019 endet die Frist zur Abgabe am 31.8.21. Für zu spät abgegebene Erklärungen entsteht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25% der Steuer (mind. 25 EUR) pro Monat.