Wir gehen stark davon aus, dass die bisherige Frist zum 31.10.2022 gekippt wird und es eine neue Frist für alle Erklärungen geben wird.
Sofern Sie Eigentümer eines betrieblichen Grundstücks sind oder Sie Land-und Forstwirtschaft besitzen, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet eine entsprechende Erklärung abzugeben. Eine Aufforderung von Seiten der Finanzverwaltung werden Sie spätestens bis zum 31.12.2022 erhalten.
Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronischen Übertragungen an das Finanzamt unter Beachten der Fristen.
Bitte lassen Sie uns einfach das Schreiben von Ihrem Finanzamt zukommen. Ebenfalls bitten wir um Angabe, ob Sie alleiniger Eigentümer sind. Falls nicht, bitten wir um Angabe der Eigentumsanteile (Sollte der Bruchteil nicht definiert sein, genügt auch der prozentuale Anteil).
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben können Sie uns auch gerne unter 07474/95616-0 anrufen.