- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Leistungen zur Abmilderung der Inflation gewähren (auch an Aushilfen und Minijobber). Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, die Prämie zu gewähren.
- Begünstigungszeitraum: 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
- In diesem Zeitraum sind Zahlungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- Die Prämie kann auch in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden.
- Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
- Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten – so dürfen Beschäftigte in gleicher oder vergleichbarer Lage nicht ungleich behandelt werden. Ausnahmen müssen durch nachvollziehbare Unterscheidungskriterien begründet werden.
Wenden Sie sich gerne unter info@aut-haigerloch.de an uns, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Inflationsausgleichsprämie gewähren möchten.