Aktuelle Meldungen im März 2025

Für den Monat März haben wir wieder aktuelle Meldungen rund um Urteile, Gesetze und Regelungen zusammengetragen. Wenn Sie zu den Themen Fragen haben, oder eine Beratung wünschen, können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.

Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach, den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.

Wir sind schon da, nur momentan wegen eines Netzausfalls nicht erreichbar. Wir arbeiten mit Hochdruck daran das Problem zu lösen.

In der Zwischenzeit können Sie per WhatsApp mit uns kommunizieren. 

Danke für Ihr Verständnis

Steuerberaterin
Diana Amann

Diana Amann wusste mit 15: Ich werde Steuerberaterin! Zehn Jahre später, 2009, war sie die jüngste Steuerberaterin in Baden-Württemberg. Das Studium an der Hochschule für Steuer- und Prüfungswesen zog sie straff durch: „Ich wollte den Titel so schnell wie möglich haben.“

Bilanzoptimierung, Betriebsprüfungen, vorweggenommene Erbfolge: Dafür war sie zuständig bei Ernst & Young in Stuttgart. Und stach unter mehreren hundert Kollegen heraus mit ihrer lebensfrohen Art. Charakteristisch für Diana Amann ist ihr munteres Wesen, inoffizieller Titel: die fröhliche Steuerberaterin.

Wer so gut mit Leuten kann, muss raus zu den Leuten. „In Stuttgart hatte ich kaum direkten Kundenkontakt. Das Lob kam vom Chef, nicht vom Mandanten.“ 2010 stieg sie in der Kanzlei Ihres Vaters, Paul Amann, ein. Seit 2014 führt sie gemeinsam mit Ihrem Mann die AUT Haigerloch.

Offenheit, eine unkomplizierte Art, das sind Diana Amanns Stärke im Umgang mit Mandanten. „Ich bin gut im Erklären. Und: Was Steuern angeht, gibt es keine dummen Fragen – fragen Sie einfach!“ Als Beraterin hat sie sich zuletzt in das Thema Erbschaftssteuer eingearbeitet.

Diana Amann mag Klassik und Tanz, spielt Klavier, wandert gerne – und zieht als Mutter von drei Kindern das Land der Stadt vor. Weil man die Kinder vor der Haustür springen lassen kann.

Das sagt Diana Amann über ihren Mann:
Markus findet immer eine Lösung – bei fachlichen Fragen, bei Problemen mit der IT. Außerdem ist er gut beim Um-die-Ecke-Denken.

Vier Fragen an Diana Amann:

Was können Sie in Ihrem Beruf besonders gut?

Zuhören. Vertrauen schaffen. Herausfinden, was der Kunde wünscht. Ich arbeite gerne mit Menschen.

Sie und Ihr Mann hatten beide einen tollen Job bei Ernst & Young in Stuttgart. Warum sind Sie zurück in die Region?

Wir haben zwei Herzenswünsche miteinander verbunden: Wir wollten eine Familie gründen und uns selbstständig machen. Hat geklappt. (lacht)

Zahlen sind Zahlen. Oder macht eine Steuerberaterin doch etwas anders als ein Steuerberater?

Fachlich sicher nicht. Ich denke, dass es für manche Mandantinnen und Mandanten leichter ist, wenn beim Beratungsgespräch auf der anderen Seite auch eine Frau mit am Tisch sitzt. Ich signalisiere schon, dass man mich in Steuersachen alles fragen kann.

Worüber lachen Sie, Frau Amann?
Witze, bei denen man um die Ecke denken muss. Was ist gelb und kann nicht schwimmen?– Wenn Sie nicht selbst auf die Antwort kommen, fragen Sie mich gerne.