- Steuerfreier Pflegebonus in Höhe von bis zu EUR 4.500 für Mitarbeiter im medizinischen Bereich möglich
- Verlängerung steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.22
- Keine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mehr auf Antrag bereits für alle noch offenen Wirtschaftsjahre
- Degressive Abschreibung auch in 2022
- Home Office Pauschale auch in 2022
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