Oftmals hört man, dass Kurzarbeit zu einer Steuernachzahlung führt. Das muss nicht sein, wie folgende Beispiele zeigen:
Ein Single mit Steuerklasse I und einem recht hohen monatlichen Bruttoeinkommen von 6.000 Euro ist 2020 nach dem Lockdown im März neun Monate in Kurzarbeit gegangen. Einmal zu 50 Prozent, einmal zu 100 Prozent. Das Kurzarbeitergeld dreht zwar auch über den Progressionsvorbehalt an der
Steuerschraube, aber nicht so stark wie normaler Arbeitslohn.
Immerhin eine gute Kunde für alle Kurzarbeitenden: Die Chance, eine Steuererstattung statt einer Nachzahlung zu erhalten, steigt, wenn ein Beschäftigter zu 100 Prozent in Kurzarbeit gehen musste.