Wenn Sie sich bisher noch nicht dazu entscheiden konnten, Ihren Mitarbeitern eine „Corona-Prämie“ zu zahlen, die nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei ist, dann können Sie sich noch eine längere Überlegungszeit gönnen. Das Zahlungsfrist endet nämlich nicht – wie geplant – am 30.06.2021, sondern wird bis zum 31.03.2022 verlängert.