Anhand dieser Informationen sowie ihrer Grundsteuermessbeträge (aus dem Grundsteuer-Bescheid des Finanzamts) kann jeder selbst prüfen, was ab dem Jahr 2025 an Grundsteuer auf ihn zukommen wird.
Das Register zeigt, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die prozentuale Bandbreite der Hebesätze gilt nur für die Grundsteuer B (Grundvermögen) und variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Das Register kann über folgenden Link abgerufen werden: https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister
Exemplarisch bedeutet dies für Haigerloch, dass der Hebesatz für eine Aufkommensneutralität der Gemeinde auf 314% – 348% angepasst werden muss.
Zur Prüfung, was auf Sie zukommt, gehen Sie wie folgt vor:
Man vergleicht die bisherige Grundsteuer lt. letztem Bescheid, bspw. hier 151,20 EUR
Steuermessbetrag ab 2025 lt. Grundsteuer-Bescheid des Finanzamts:
Der Steuermessbetrag aus dem Bescheid (16,84 €) ist mit dem Hebesatz aus dem Register zu multiplizieren (bspw. max. 348% für Haigerloch). (16,84 € * 348 / 100 = 58,60 €). Es ergeben sich EUR 58,60 Grundsteuer ab 2025. Dies ist nur 1/3 des bisherigen Werts und das Grundstück damit ein Gewinner der Reform. Die Kommunen schicken voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer und teilen ihnen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder detailliertere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.