Das Bundeskabinett hat die Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro auf den Weg gebracht. Firmen können die Prämie zum Inflationsausgleich bis Ende 2024 an ihre Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen – auch in mehreren Teilzahlungen.
Die Inflationsprämie muss im nächsten Schritt im Bundestag beraten werden, anschließend folgt die Zustimmung im Bundesrat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Inflationsprämie noch kein geltendes Gesetz!
Auch die Ausgestaltung der Prämie ist teilweise noch offen.
Sobald das Gesetz beschlossen ist und Klarheit zur Inflationsprämie besteht, werden wir Sie unverzüglich über die Rahmenbedingungen der Prämie informieren!