Inflationsausgleichsprämie

Der Bundesrat hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets grünes Licht für die rückwirkende Einführung der sogenannten Inflationsausgleichsprämie zum 1. Oktober 2022 gegeben. Anbei die zusammengefassten Kernpunkte der Inflationsausgleichsprämie:
  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Leistungen zur Abmilderung der Inflation gewähren (auch an Aushilfen und Minijobber). Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, die Prämie zu gewähren.
  • Begünstigungszeitraum: 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Die Prämie kann auch in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden.
  • Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
  • Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten – so dürfen Beschäftigte in gleicher oder vergleichbarer Lage nicht ungleich behandelt werden. Ausnahmen müssen durch nachvollziehbare Unterscheidungskriterien begründet werden.

Wenden Sie sich gerne unter info@aut-haigerloch.de an uns, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Inflationsausgleichsprämie gewähren möchten.

Steuerberaterin
Diana Amann

Diana Amann wusste mit 15: Ich werde Steuerberaterin! Zehn Jahre später, 2009, war sie die jüngste Steuerberaterin in Baden-Württemberg. Das Studium an der Hochschule für Steuer- und Prüfungswesen zog sie straff durch: „Ich wollte den Titel so schnell wie möglich haben.“

Bilanzoptimierung, Betriebsprüfungen, vorweggenommene Erbfolge: Dafür war sie zuständig bei Ernst & Young in Stuttgart. Und stach unter mehreren hundert Kollegen heraus mit ihrer lebensfrohen Art. Charakteristisch für Diana Amann ist ihr munteres Wesen, inoffizieller Titel: die fröhliche Steuerberaterin.

Wer so gut mit Leuten kann, muss raus zu den Leuten. „In Stuttgart hatte ich kaum direkten Kundenkontakt. Das Lob kam vom Chef, nicht vom Mandanten.“ 2010 stieg sie in der Kanzlei Ihres Vaters, Paul Amann, ein. Seit 2014 führt sie gemeinsam mit Ihrem Mann die AUT Haigerloch.

Offenheit, eine unkomplizierte Art, das sind Diana Amanns Stärke im Umgang mit Mandanten. „Ich bin gut im Erklären. Und: Was Steuern angeht, gibt es keine dummen Fragen – fragen Sie einfach!“ Als Beraterin hat sie sich zuletzt in das Thema Erbschaftssteuer eingearbeitet.

Diana Amann mag Klassik und Tanz, spielt Klavier, wandert gerne – und zieht als Mutter von drei Kindern das Land der Stadt vor. Weil man die Kinder vor der Haustür springen lassen kann.

Das sagt Diana Amann über ihren Mann:
Markus findet immer eine Lösung – bei fachlichen Fragen, bei Problemen mit der IT. Außerdem ist er gut beim Um-die-Ecke-Denken.

Vier Fragen an Diana Amann:

Was können Sie in Ihrem Beruf besonders gut?

Zuhören. Vertrauen schaffen. Herausfinden, was der Kunde wünscht. Ich arbeite gerne mit Menschen.

Sie und Ihr Mann hatten beide einen tollen Job bei Ernst & Young in Stuttgart. Warum sind Sie zurück in die Region?

Wir haben zwei Herzenswünsche miteinander verbunden: Wir wollten eine Familie gründen und uns selbstständig machen. Hat geklappt. (lacht)

Zahlen sind Zahlen. Oder macht eine Steuerberaterin doch etwas anders als ein Steuerberater?

Fachlich sicher nicht. Ich denke, dass es für manche Mandantinnen und Mandanten leichter ist, wenn beim Beratungsgespräch auf der anderen Seite auch eine Frau mit am Tisch sitzt. Ich signalisiere schon, dass man mich in Steuersachen alles fragen kann.

Worüber lachen Sie, Frau Amann?
Witze, bei denen man um die Ecke denken muss. Was ist gelb und kann nicht schwimmen?– Wenn Sie nicht selbst auf die Antwort kommen, fragen Sie mich gerne.