Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Kleiner 10% betriebliche Nutzung à zwingend Privat-Pkw und Einlage der gefahrenen km mit 30 Cent bzw. den höheren tatsächlichen Kosten
- 10% – 50% betriebliche Nutzung à Wahlrecht privat oder betrieblich, bei privat wie oben, bei betrieblich:
- Anteiliger Abzug der betrieblichen Kosten auf Basis einer sachgerechten Schätzung (Fahrtenbuch über 3 Monate)
- Fahrtenbuch
- Über 50% betriebliche Nutzung à zwingend betrieblicher Pkw
- 1%-Regelung max. Kostendeckelung, alle Kosten werden privat gebucht
- Fahrtenbuch
Im Zuge der Abschlussarbeiten machen wir soweit uns die Daten vorliegen jeweils eine Vergleichsberechnung. Aus rein steuerlicher Sicht ergeben sich folgende Empfehlungen:
- Durch die Begünstigung von Elektrofahrzeugen, bei denen ggf. nur 0,25% des BLP als Privatentnahme angesetzt werden sind diese steuerlich sehr attraktiv
- Luxus-Gebrauchtwagen, die mit hohen Nachlässen erworben werden sind wegen der 1%-Regelung steuerlich extrem teuer, zumal die Finanzämter über Schwacke und die Fahrgestellnummer der Kfz-Steuer Zugriff auf den exakten Listenpreis haben
- Oftmals ist die 1%-Regelung für eine 60% betriebliche Nutzung ungünstiger, als eine Schätzung von 60% privater Nutzung mit Ansatz von 40% der Gesamtkosten
Für detaillierte Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.