Die PDF-Rechnungsdatei ist das Original-Dokument, welches elektronisch eingegangen ist und somit auch elektronisch als Datei aufbewahrt werden muss – also auf keinen Fall gelöscht werden darf. Die Form der Aufbewahrung muss über die gesamte Zeitdauer die Unveränderlichkeit und die Lesbarkeit sicherstellen.
Die Unveränderlichkeit der Belegdaten betrifft die Inhalte der Rechnung – die Dateibezeichnung gehört nicht zum Inhalt der Datei – sie darf beim Speichern geändert und an die gewählten Ablage- bzw. Ordnungskriterien angepasst werden. Es empfiehlt sich ein Dateiname, der einen eindeutigen Bezug zum Inhalt aufweist – z. B. Name des Lieferanten und Rechnungsnummer.
Empfehlungen für die Zukunft:
- Je höher der Anteil an digitalen Belegen wird, umso attraktiver und zeitsparender ist es auf eine digitale Belegverwaltung umzusteigen und die Papierbelege zu scannen.
- Wir haben hier mit DATEV Unternehmen Online und der Ablage im Windows Explorer (Netzlaufwerk) sehr gute Erfahrungen gemacht, da der Datenaustausch mit uns reibungslos funktioniert. Dies funktioniert mit dem Scanner oder für kleine Belegmengen am einfachsten mit dem Handy und ist dadurch auch für Unternehmer interessant, die nur selten am PC sind.