Informationen im Oktober 2025

In den Themen vom Oktober geht es wieder um Grundsatzurteile verschiedener Gerichte. Daneben wurde auch das Steueränderungsgesetz 2025 behandelt. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist.

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird.

Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen.

Weibliche Hand tippt auf einem Tablet

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Steuerberaterin
Diana Amann

Diana Amann wusste mit 15: Ich werde Steuerberaterin! Zehn Jahre später, 2009, war sie die jüngste Steuerberaterin in Baden-Württemberg. Das Studium an der Hochschule für Steuer- und Prüfungswesen zog sie straff durch: „Ich wollte den Titel so schnell wie möglich haben.“

Bilanzoptimierung, Betriebsprüfungen, vorweggenommene Erbfolge: Dafür war sie zuständig bei Ernst & Young in Stuttgart. Und stach unter mehreren hundert Kollegen heraus mit ihrer lebensfrohen Art. Charakteristisch für Diana Amann ist ihr munteres Wesen, inoffizieller Titel: die fröhliche Steuerberaterin.

Wer so gut mit Leuten kann, muss raus zu den Leuten. „In Stuttgart hatte ich kaum direkten Kundenkontakt. Das Lob kam vom Chef, nicht vom Mandanten.“ 2010 stieg sie in der Kanzlei Ihres Vaters, Paul Amann, ein. Seit 2014 führt sie gemeinsam mit Ihrem Mann die AUT Haigerloch.

Offenheit, eine unkomplizierte Art, das sind Diana Amanns Stärke im Umgang mit Mandanten. „Ich bin gut im Erklären. Und: Was Steuern angeht, gibt es keine dummen Fragen – fragen Sie einfach!“ Als Beraterin hat sie sich zuletzt in das Thema Erbschaftssteuer eingearbeitet.

Diana Amann mag Klassik und Tanz, spielt Klavier, wandert gerne – und zieht als Mutter von drei Kindern das Land der Stadt vor. Weil man die Kinder vor der Haustür springen lassen kann.

Das sagt Diana Amann über ihren Mann:
Markus findet immer eine Lösung – bei fachlichen Fragen, bei Problemen mit der IT. Außerdem ist er gut beim Um-die-Ecke-Denken.

Vier Fragen an Diana Amann:

Was können Sie in Ihrem Beruf besonders gut?

Zuhören. Vertrauen schaffen. Herausfinden, was der Kunde wünscht. Ich arbeite gerne mit Menschen.

Sie und Ihr Mann hatten beide einen tollen Job bei Ernst & Young in Stuttgart. Warum sind Sie zurück in die Region?

Wir haben zwei Herzenswünsche miteinander verbunden: Wir wollten eine Familie gründen und uns selbstständig machen. Hat geklappt. (lacht)

Zahlen sind Zahlen. Oder macht eine Steuerberaterin doch etwas anders als ein Steuerberater?

Fachlich sicher nicht. Ich denke, dass es für manche Mandantinnen und Mandanten leichter ist, wenn beim Beratungsgespräch auf der anderen Seite auch eine Frau mit am Tisch sitzt. Ich signalisiere schon, dass man mich in Steuersachen alles fragen kann.

Worüber lachen Sie, Frau Amann?
Witze, bei denen man um die Ecke denken muss. Was ist gelb und kann nicht schwimmen?– Wenn Sie nicht selbst auf die Antwort kommen, fragen Sie mich gerne.

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