Vereine können sich von Gebühren des Transparenzregisters befreien lassen

Ob Kosten (ca. EUR 5 p.a.) und Nutzen ausgewogen sind muss jeder Verein entscheiden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen
  • Formloses Antragsschreiben (genaue Bezeichnung der Vereinigung, für die die Befreiung beantragt wird, erforderlich!), Muster zum Download
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Nachweis der Berechtigung, für die Vereinigung handeln zu dürfen)
  • Kopie des Personalausweises (Nachweis der Identität. Als Identitätsnachweise gelten ausschließlich die in § 3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung aufgeführten Dokumente.)
  • Freistellungsbescheid (Nachweis der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke durch das zuständige Finanzamt)
  • [Bevollmächtigung eines Anwalts, wenn ein Anwalt damit beauftragt wird, den Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen]

Laufzeit der Gebührenbefreiung

Dem Bescheid wird zu entnehmen sein, wie lange die Gebührenbefreiung für das Transparenzregister für den jeweiligen Verein gültig ist. Grundlage dafür ist die Gültigkeitsdauer des mit dem Antrag zusammen eingereichten Freistellungsbescheids vom Finanzamt.

Sobald die Gebührenbefreiung abgelaufen ist, muss ein neuer Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Diesem neuen Antrag auf Gebührenbefreiung müssen dann auch wieder die aktuellen Unterlagen, wie z.B. der Freistellungsbescheid vom Finanzamt, beigefügt werden.

BESSER und SCHNELLER:

Registrierung auf: www.transparenzregister.de

Schritt 1: Zunächst registrieren Sie ein Benutzerkonto mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort. An die E-Mail-Adresse wird Ihnen ein Bestätigungslink zugeschickt, den Sie öffnen müssen, damit das Benutzerkonto freigeschaltet wird.Anschließend melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.

Schritt 2: Unter „Meine Daten“ (unterhalb des Logos mit dem Schriftzug „Bundesanzeiger Verlag“ rechts oben auf der Seite) wählen Sie die erweiterte Registrierung. Nun werden Sie in vier Etappen zu Ihren Absichten und Datenbefragt. → Ziel der Registrierung: wählen Sie „Wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen und/oder Auskunftsanträge nach §23 Abs. 6 GwG stellen“. → Art der Registrierung: wählen Sie „Unternehmen/Institution“. → Ihre Daten eintragen: tragen Sie hier die abgefragten Daten ein. Felder, die mit einem Sternchen* versehen sind, müssen befüllt werden. → Rechnungsdaten: hier werden Sie gefragt, ob die zuvor angegebene Adresse für die Rechnungsstellung verwendet werden soll, oder ob Sie für diesen Zweck eine weitere Adresse eingeben wollen. Nun werden Sie zur Prüfung Ihrer Eingaben aufgefordert, und zur Seite „Meine Daten“geleitet, wenn alle Angaben gemacht und abgesendet sind.

Schritt 3: Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, können Sie den Antrag auf die Befreiung von der Gebührenpflicht stellen. Dieser verbirgt sich hinter der Option „Antrag gem. §24 Abs.1 Satz 2 GwG“. Rufen Sie diese Option auf und geben Sie die angefragten Daten in die Maske ein. Anschließend laden Sie die Nachweisdokumente hoch: → den Freistellungsbescheid des Finanzamtes → den Nachweis Ihrer Identität (Scan des Personalausweises oder Reisepasses) → einen aktuellen Vereinsregisterauszug (der Sie als Berechtigte*n ausweist). Anschließend die „Absenden“-Schaltfläche betätigen.

Wir sind schon da, nur momentan wegen eines Netzausfalls nicht erreichbar. Wir arbeiten mit Hochdruck daran das Problem zu lösen.

In der Zwischenzeit können Sie per WhatsApp mit uns kommunizieren. 

Danke für Ihr Verständnis

Steuerberaterin
Diana Amann

Diana Amann wusste mit 15: Ich werde Steuerberaterin! Zehn Jahre später, 2009, war sie die jüngste Steuerberaterin in Baden-Württemberg. Das Studium an der Hochschule für Steuer- und Prüfungswesen zog sie straff durch: „Ich wollte den Titel so schnell wie möglich haben.“

Bilanzoptimierung, Betriebsprüfungen, vorweggenommene Erbfolge: Dafür war sie zuständig bei Ernst & Young in Stuttgart. Und stach unter mehreren hundert Kollegen heraus mit ihrer lebensfrohen Art. Charakteristisch für Diana Amann ist ihr munteres Wesen, inoffizieller Titel: die fröhliche Steuerberaterin.

Wer so gut mit Leuten kann, muss raus zu den Leuten. „In Stuttgart hatte ich kaum direkten Kundenkontakt. Das Lob kam vom Chef, nicht vom Mandanten.“ 2010 stieg sie in der Kanzlei Ihres Vaters, Paul Amann, ein. Seit 2014 führt sie gemeinsam mit Ihrem Mann die AUT Haigerloch.

Offenheit, eine unkomplizierte Art, das sind Diana Amanns Stärke im Umgang mit Mandanten. „Ich bin gut im Erklären. Und: Was Steuern angeht, gibt es keine dummen Fragen – fragen Sie einfach!“ Als Beraterin hat sie sich zuletzt in das Thema Erbschaftssteuer eingearbeitet.

Diana Amann mag Klassik und Tanz, spielt Klavier, wandert gerne – und zieht als Mutter von drei Kindern das Land der Stadt vor. Weil man die Kinder vor der Haustür springen lassen kann.

Das sagt Diana Amann über ihren Mann:
Markus findet immer eine Lösung – bei fachlichen Fragen, bei Problemen mit der IT. Außerdem ist er gut beim Um-die-Ecke-Denken.

Vier Fragen an Diana Amann:

Was können Sie in Ihrem Beruf besonders gut?

Zuhören. Vertrauen schaffen. Herausfinden, was der Kunde wünscht. Ich arbeite gerne mit Menschen.

Sie und Ihr Mann hatten beide einen tollen Job bei Ernst & Young in Stuttgart. Warum sind Sie zurück in die Region?

Wir haben zwei Herzenswünsche miteinander verbunden: Wir wollten eine Familie gründen und uns selbstständig machen. Hat geklappt. (lacht)

Zahlen sind Zahlen. Oder macht eine Steuerberaterin doch etwas anders als ein Steuerberater?

Fachlich sicher nicht. Ich denke, dass es für manche Mandantinnen und Mandanten leichter ist, wenn beim Beratungsgespräch auf der anderen Seite auch eine Frau mit am Tisch sitzt. Ich signalisiere schon, dass man mich in Steuersachen alles fragen kann.

Worüber lachen Sie, Frau Amann?
Witze, bei denen man um die Ecke denken muss. Was ist gelb und kann nicht schwimmen?– Wenn Sie nicht selbst auf die Antwort kommen, fragen Sie mich gerne.